you are not alone

Mehr Videokameras für Wiens Gemeindebauten

January 2nd, 2010 by nine

futurezone.orf.at schreibt am 29.12.2009:

Mehr Videokameras für Wiens Gemeindebauten
Kategorie: ÜBERWACHUNG
29.12.2009|Erstellt um 14:18 Uhr

Die Datenschutzkommission (DSK) hat der Ausweitung der Videoüberwachung in den städtischen Wohnhausanlagen zugestimmt. Der Antrag auf mobile Überwachung wurde jedoch abgelehnt.

Link: http://futurezone.orf.at/stories/1635295/

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Leyen-Rhetorik

January 1st, 2010 by nine

Die ehemalige Familienministerin Ursula von der Leyen machte Wahlkampf mit dem Zugangserschwerungsgesetz, das sie als groen Erfolg ihrer Politik verbucht, obwohl es (zum Glück) immer noch nicht in Kraft getreten ist. In ihren Auftritten bedient sie sich vor allem einer Reihe von Scheinargumenten (Ablenkungsmanver, persnliche Angri e auf die Gegner, Themenvermischung usw.) und verschiedener anderer rhetorischer Mittel (z. B. Hyperbeln, Klimax), um ihr Publikum auf ihre Seite zu ziehen.

Link: http://events.ccc.de/congress/2009/Fahrplan/events/3481.en.html

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the Surveillance Camera Players

December 27th, 2009 by nine

The Surveillance Camera Players

Link: http://www.notbored.org/the-scp.html

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AT: Datenschutznovelle mit Sicherheitslücken

December 17th, 2009 by nine

futurezone.orf.at schreibt am 17.12.2009 über Details der aktuellen Datenschutznovelle:

Datenschutznovelle mit Sicherheitslücken
Kategorie: PRIVACY
17.12.2009|Erstellt um 06:00 Uhr

Die letzte Woche vom Nationalrat beschlossene Datenschutznovelle bringt neue Regeln für die Videoüberwachung und führt erstmals eine - wenn auch zahme - Meldepflicht bei Datenmissbrauch ein. Obwohl auch Kritiker das Gesetz als “Schritt in die richtige Richtung” bezeichnen, vermissen sie Datenschutzbestimmungen für das Internet.

Zwei Jahre war über die Datenschutznovelle verhandelt worden, am vergangenen Freitag wurde sie in etwas abgespeckter Form mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP im Nationalrat verabschiedet, am Freitag geht sie durch den Bundesrat.

Eigentlich sollte die Novelle unter anderem das Grundrecht auf Datenschutz und die einheitliche Zuständigkeit des Bundes für Gesetzgebung und Vollziehung in diesem Bereich regeln. Da diese Punkte eine Verfassungsänderung notwendig machten und die Opposition ihre Stimmen für die dafür erforderliche Zweidrittelmehrheit wegen des Disputs über den Spitzeluntersuchungsausschuss verweigert hatte, wurden diese Punkte in einem kurzfristigen Abänderungsantrag vor der Abstimmung herausgenommen. Übrig blieben nun unter anderem erstmals klare Regeln für die Videoüberwachung.
Videoüberwachung muss genehmigt werden

Die Novelle legt fest, dass grundsätzlich jede private Videoüberwachung bei der Datenschutzkommission (DSK) zur Kontrolle vorab angemeldet, geprüft und protokolliert werden muss.

Es gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Rechtmäßiger Zweck einer Überwachung sowie der Auswertung und Übermittlung der dabei ermittelten Daten sollen laut Gesetz der Schutz eines überwachten Objekts beziehungsweise einer überwachten Person oder die Erfüllung rechtlicher Sorgfaltspflichten sein. Der “höchstpersönliche Lebensbereich” darf nicht gefilmt werden.

Videoüberwachte Orte und Objekte müssen entsprechend gekennzeichnet sein, außer die Überwachung findet “im Rahmen der Vollziehung hoheitlicher Aufgaben” statt. Von der Anmeldung ausgenommen sind Echtzeitüberwachungen und wenn die “Speicherung (Aufzeichnung) nur auf einem analogen Speichermedium erfolgt”, also etwa einer VHS-Kassette.

Die Überwachung muss außerdem nicht vorab von der DSK kontrolliert werden, wenn der Antragsteller in der Meldung zusagt, die “Videoüberwachungsdaten zu verschlüsseln und unter Hinterlegung des einzigen Schlüssels bei der Datenschutzkommission sicherzustellen, dass eine Auswertung der Videoaufzeichnungen nur im begründeten Anlassfall durch eine bestimmte Stelle stattfindet”.
72 Stunden Speicherdauer für Aufnahmen

Die Bilder dürfen - so sie nicht als Beweismittel für den Auftraggeber oder Sicherheitsbehörden benötigt werden - 72 Stunden gespeichert und “nicht automationsunterstützt mit anderen Bilddaten abgeglichen und nicht nach sensiblen Daten als Auswahlkriterium” durchsucht werden. Zutrittskontrollen auf Basis von Bildvergleichen könnten somit rechtswidrig sein.

Auf Verlangen können Betroffene, also Personen, die von einer Videoüberwachung erfasst wurden, unter genauer Angabe von Zeit und Ort eine Kopie der Aufnahme “in einem üblichen technischen Format”, das nicht näher spezifiziert wird, verlangen. Bei Echtzeitüberwachung ist das aufgrund der technischen Gegebenheiten naturgemäß nicht möglich.

Ausdrücklich verboten ist auch die Videoüberwachung zum Zweck der Mitarbeiterkontrolle an Arbeitsstätten. Die Installation einer Videokamera am Empfang aus Sicherheitsgründen ist natürlich weiterhin möglich.
Mehr Möglichkeiten für Datenschutzkommission

Neben der Festlegung der Kriterien für die Videoüberwachung wurden weiters die Rechte und Möglichkeiten der Datenschutzkommission (DSK) bei der Durchsetzung des Datenschutzes etwas gestärkt, allerdings ist sie immer noch nicht vollständig unabhängig, wie auch immer wieder von EU-Seite gefordert wird. Die DSK sei durch ihre Unterbesetzung aber ohnedies “richtig ausgehungert”, meint Rainer Knyrim, Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Datenschutz, gegenüber ORF.at, und schaffe es bereits jetzt nicht mehr, Stichproben zu machen und somit ihrer Arbeit nachzugehen.

Die ARGE Daten kritisiert an der aktuellen Novelle unter anderem, dass nicht jede Form von personenbezogener Bildaufzeichnung geregelt wurde, und Paragraf 24 Abs 2a nur eine Meldepflicht bei Schaden, nicht aber bei einer grundsätzlichen Rechtsverletzung vorsieht.

“Revolutionäre” Informationspflicht bei Missbrauch

Er sieht in der aktuellen Novelle grundsätzlich einen guten Schritt in die richtige Richtung, auch wenn er eigentlich zu klein sei. Als “revolutionär” bezeichnet Knyrim dafür Paragraf 24 Abs 2a, der eine Informationspflicht im Falle von Datenmissbrauch vorsieht: “Wird dem Auftraggeber bekannt, dass Daten aus einer seiner Datenanwendungen systematisch und schwerwiegend unrechtmäßig verwendet wurden und den Betroffenen Schaden droht, hat er darüber unverzüglich die Betroffenen in geeigneter Form zu informieren. Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn die Information angesichts der Drohung eines nur geringfügigen Schadens der Betroffenen einerseits oder der Kosten der Information aller Betroffenen andererseits einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.”

Obwohl Österreich damit nach Deutschland Vorreiter in Sachen Auskunftspflicht sei, könne man diesen Abschnitt durchaus als Gummiparagrafen bezeichnen, da er “viele dehnbare Begriffe” beinhalte, die nicht glücklich gewählt seien, wie Knyrim meint. So lässt etwa “geringfügiger Schaden” genügend Interpretationspielraum offen, außerdem gebe es keine Verpflichtung, einen Datenmissbrauch bei der DSK zu melden. Knyrim bemängelt zudem, dass der Arbeitnehmerdatenschutz und der Datenschutz im Internet von der Novelle vollkommen ausgeklammert wurden.
Weitere Novellen stehen an

Johann Maier (SPÖ), Vorsitzender des Datenschutzrates, gab gegenüber ORF.at zu, dass Paragraf 24 Absatz 2a verbesserungswürdig sei, vom Verhandlungspartner ÖVP sei aber nicht mehr rauszuholen gewesen. “Ich bin froh, dass wir sie so durchgebracht haben”, so Maier. Über den Arbeitnehmerdatenschutz soll kommendes Jahr erneut diskutiert werden, zudem hofft Maier, dass die Opposition ihre Blockade aufgebe und die Verfassungsbestimmungen 2010 beschlossen werden können.

Angesprochen auf die fehlenden Datenschutzregeln für das Internet meinte Maier, diese könnten im DSG nicht geregelt werden, da diese vom kürzlich auf EU-Ebene beschlossenen Telekompaket abgedeckt werden. Bei dessen Umsetzung müsse nun überhaupt zuerst die Frage geklärt werden, ob sie im DSG oder im Telekomgesetz (TKG) zu regeln sind.

Außerdem stünden unter anderem noch die Umsetzung des Lissabon-Vertrags und des Stockholm-Programms an, die ebenfalls jeweils Änderungen für den EU-weit geltenden Datenschutz mit sich bringen. Und dann sei noch die Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der in Deutschland bereits in Kraft getretenen Vorratsdatenspeicherung abzuwarten. “Es wird aufgrund der vielen EU-Entwicklungen noch weitere Novellen geben”, sagte Maier.
“Wenigstens gibt es Rechtssicherheit”

Hans-Jürgen Pollirer, Obmann der Bundessparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), findet es schade, dass es eine einheitliche Kompetenzenregelung in Sachen Datenschutz zwischen Bund und Länder nicht in die Novelle geschafft hat. Die Regelung der Videoüberwachung in der jetzigen Form sei aber in Ordnung: “Wenigstens gibt es Rechtssicherheit.” 72 Stunden seien der WKÖ zwar zu wenig, “aber damit können wir leben”. Ein Problem sieht er, wie auch Knyrim, allerdings im nun verbotenen automatisierten Bildabgleich: “Damit müssten die Zutrittskontrollen an Flughäfen eigentlich abgeschaltet werden”, so Pollirer.

(futurezone/Nadja Igler)

Link: http://futurezone.orf.at/stories/1634155/

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Privacy By-Products

December 16th, 2009 by nine

Seda Gürses und/and Thibaut d’Alton

Samstag, 19.12.2009
Theorie-Brunch
13.00 - 17.00 Uhr

Never has privacy been so productive, so profitable, and so entertaining. Other than it being a genuine concern for many individuals and communities, privacy has also become a productive field in itself. By now, our digital every day life is full of privacy by-products: privacy policies, privacy settings, privacy language, privacy reports, privacy rankings, privacy films, privacy tools, privacy legislation, privacy conferences, privacy festivals, etc. These products are brought to life most often by so called “experts”: privacy researchers, privacy lawyers, privacy commissions, privacy activists, and sometimes by others like privacy bloggers and everyday users. These persons and products mediate our experience of digital privacy and are there to respond in one way or another to our privacy concerns. During my presentation, I would like to take some time to share my personal archive of privacy by-products in the domain of social networks and take these as a starting point for a discussion on how to engage in the privacy machinery.

Seda Gürses, computer scientist, specialized in security questions

Monsieur d’Alton, born in 1984 in Paris has always considered computers as tools. After studying geology, he went for animation. he’s currently living in berlin.

Link: http://esc.mur.at/privacy_by-products2009.html

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Big Brother Stipendium 2010

December 11th, 2009 by nine
q/depesche 2009-12-11T10:33:19

Big Brother Stipendium 2010

Wer sich aufregt, möge sich regen: Bewerben bis 10. Jänner 2010!

Seit Jahren versuchen die Organisatoren der Big Brother Awards Menschen zu
motivieren sich für Datenschutz und Menschenrechte aktiv einzusetzen.

Zur Stärkung der Zivilgesellschaft im Bereich Datenschutz und
Menschenrechte vergibt die UBIT ein “Big Brother Stipendium” von 12 x 400
Euro. Bewerben können sich junge WienerInnen, die sich nebenberuflich in
Projekten und Aktivitäten für Datenschutz und Bürgerrechte engagieren.

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Dieses Stipendium wird für Projekte oder Aktivitäten vergeben, die unter
anderem folgendes umfassen können:

* aufbereiten von Grundlagen und Basiswissen
* verfassen von Positionspapieren und Stellungnahmen
* gestalten von Illustrationen und Graphiken
* vorbereiten von Aktionen und Veranstaltungen
* organisieren öffentlichkeitswirksamer Kampagnen
* entwickeln relevanter Applikationen und Tools

Folgende Kriterien sollten eingehalten werden:

* Vorschlag einer Projektidee
* Umsetzung im Jahr 2010
* in einer NPO (Non Profit Organisation)
* Abschlussbericht im Rahmen eines q/Talks
* Einreichung bis 10. Jänner 2010
* formlos (max. 2 Seiten)
* stipendium@bigbrotherawards.at

* Geburtsdatum nach dem 1. Jänner 1975
* Hauptwohnsitz in Wien
* nachweisbare aktive Tätigkeit für Bürgerrechte und/oder Datenschutz
* nebenberuflich bzw. neben der Ausbildung

Die/der StipendiatIn wird aus den bis zum 10. Jänner 2010 eingelangten
Bewerbungen von einer aus Mitgliedern von UBIT Wien und quintessenz
bestehenden Jury ausgewählt und im Rahmen des q/Talks vom 26. Jänner 2010
präsentiert.

Das Stipendium wird von der UBIT Wien (Fachgruppe Unternehmensberatung und
Informationtechnologie in der Wirtschaftskammer Wien) in Form einer
monatlichen Überweisung von Eur 400,- für die Dauer von 12 Monaten (in
Summe EUR 4.800,-) auf das Konto des/der StipendiatIn ausbezahlt.

Bewerbungen sind bis zum 10. Jänner 2010 formlos (max. 2 Seiten) unter
Angabe der relevanten Daten zum Projekt per Mail an die Adresse
mailto:stipendium@bigbrotherawards.at zu richten.

Die Jury wird vertreten durch:

* Friedrich Kofler, UBIT Wien (WK Wien) http://wien.ubit.at/
* Martin Prager, UBIT Wien (WK Wien) http://wien.ubit.at/
* Georg Markus Kainz, Obmann q/uintessenz, http://www.quintessenz.at

[via q/depesche]

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„Die Einschränkung der Freiheit – fortschreitende Überwachung durch Staat und Wirtschaft”

November 24th, 2009 by nine

17:00-18:00 /// HS B
„Die Einschränkung der Freiheit – fortschreitende Überwachung durch Staat und Wirtschaft”
Vortrag & Diskussion von und mit FRANZ FUCHS

Die zunehmende Vernetzung und der Aufstieg der Informationstechnologie ermöglicht eine zunehmende Überwachung der Gesellschaft durch Politik und Wirtschaft.

Der Vortrag zeichnet ein Bild der zunehmenden Einschränkung der bürgerlichen Rechte. Neben Erklärungen der dahinterliegenden Technik und Beispielen werden auch einfach umsetzbare Anregungen für den Schutz der Privatssphäre geliefert.

[via http://www.unigrazgehoertuns.org]

Am Mittwoch, 25.11.2009 im HS B,
Vorklinisches Institut
Karl Franzens Universität Graz

Link: http://www.unigrazgehoertuns.org/termine/programm-mittwoch-25-11

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StreetArt meets Surveillance - For security reasons

November 9th, 2009 by peter

Eine interessante Ausstellung im MAMA Schowroom und in den Strassen von Rotterdam. 6 Künstler lieferten dabei breitgefächteren Beiträge zum Wiederspruch “Sicherheit vs. Freiheit”

Besonder schick sind dabei die Arbeiten des spanischen Streetart Künstlers SpY.
artist:spY

und die Aktion im öffentlichen Raum De surveillance von Sander Veenhof hier.

Link: http://www.showroommama.nl/projects/forsecurityreasons09.cfm

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AT: Preisträger Big Brother Awards

October 26th, 2009 by nine

Die Big Brother Awards Austria gehen dieses Jahr an:

  • Business und Finanzen: Clemens Steiner, Geschäftsführer Tiger Lacke: Zufriedenheit durch Überwachung
  • Politik: Die Landtagsabgeordeten Hirz, Wageneder und Schwarz [Grüne OÖ]: vom Internetsperrpopulismus angesteckt
  • Behörden und Verwaltung: Bundesministerium für Finanzen: Spendepflicht für Sozialversicherungsnummern
  • Kommunikation und Marketing: Russell E. List-Perry: Geschäftsführung 123people.at
  • Publikumspreis: Peter Klugar, ÖBB-Chef: Erst überwachen, dann vertuschen

Zum nachlesen: http://bigbrotherawards.at/2009/Preistraeger

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Videoüberwachung in der Schule

October 21st, 2009 by nine

alex wagner berichtet am 20.10.2009 auf fm4.orf.at über die videoüberwachung am wiener karl popper gymnasium.

Schuldirektor Günter Schmid vom Wiener Karl Popper Gymnasium ist für den diesjährigen Big Brother Award in der Kategorie Behörden und Verwaltung nominiert.

[...]

Dezember 2007: Ein Chinaböller explodiert in der Klomuschel einer Toilette des Sir Karl Popper Gymnasiums im vierten Wiener Gemeindebezirk. Der vermeintliche Schülerstreich hat ernstzunehmende Folgen. Schuldirektor Günter Schmid will Videokameras in den Gängen seines Gymnasiums installieren, weil er “keine andere Möglichkeit” mehr sieht, um der “Kriminalität” Herr zu werden.

link: http://fm4.orf.at/stories/1629859/

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