you are not alone

Sa 19.6.: Grazer Kameraprozession!

June 15th, 2010 by nine

Und wieder gibts einen Aufruf zur Grazer Kameraprozession!

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Sa 19.6.: 3. Grazer Kameraprozession

Aufgrund eines erneuten Waschregens des Großen Bruders zur Reinigung der Heiligen Artefakte wurde die 2. Kameraprozession abgesagt, es gibt wieder einen neuen Termin für alle, denen der Überwachungsstaat am Herzen liegt:

Wir rufen zur Kameraprozession auf, um unsere spirituelle Verbundenheit mit dem Überwachungsstaat und seinen Instrumentarien zu zeigen:

Samstag, 19.6.2010

Beginn: 14 Uhr vor dem Grazer Dom

Weiße Oberbekleidung erwünscht!

Diese Aktion soll Ausdruck der Gläubigkeit sein, mit der immer mehr Menschen Ja sagen zu Überwachungskamera, Richtmikrophon und präventivem Generalverdacht. Wir sind die Avantgarde einer gar nicht mehr so neuen, aber schönen Welt, in der der satanische Kult der Grundrechte ausgelöscht ist. Mit Gebeten, Liedern und Ikonen wollen wir unsere Vision der Öffentlichkeit vermitteln.
Amen.

Die Jünger und Jüngerinnen der Heiligen Kamera
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Weiterleiten, hinkommen und FreundInnen mitbringen!

[via mayday graz]

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1. Kameraprozession Graz

May 12th, 2010 by peter

Am Donnerstag 13.05.10, Beginn: 11 Uhr 30 vor dem Grazer Dom:

Diese 1. Kameraprozession ist Ausdruck unserer spirituellen Verbundenheit mit dem Überwachungsstaat und seinen Instrumentarien. Wir drücken damit aus tiefem Glauben aus, was sich immer mehr Menschen denken und vorstellen können:

Ja zu Überwachungskameras, Richtmikrophonen und präventivem Generalverdacht.

Wir sind die Avantgarde einer gar nicht mehr so neuen, aber schönen Welt, in der der satanische Kult der Grundrechte ausgelöscht ist.

Link: g24.at

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Vorratsdaten wieder vor EU-Gerichtshof

May 9th, 2010 by peter

Das Höchstgericht der Republik Irland hat beim EuGH offiziell um eine Entscheidung angefragt, ob die anlasslose Speicherung von Telefonie- und Internet-Daten überhaupt mit der Grundrechtecharta der Europäischen Union vereinbar sei. Irland nimmt Österreich damit die Arbeit ab, denn hierzulande wurde dieselbe Vorgehensweise angekündigt.

Link: http://futurezone.orf.at/stories/1647227/

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Vortrag am Freitag 12.3.2010 18:30 — Tag gegen Internetzensur

March 11th, 2010 by nine

Vor wenigen Jahren wurde der Welttag gegen Internetzensur von
Reporter ohne Grenzen ins Leben gerufen. Angesichts der immer
weiter um sich greifenden Zensur- und Überwachungsmaßnahmen
nehmen wir von Freiheit statt Angst dies zum Anlaß, aktuelle Themen zu
Informationsfreiheit und Privatsphäre zu erörtern.

Die Plattform FsA (Freiheit statt Angst, Österreich) lädt zu
diesem behufe zu folgendem Vortrag ein:

C. Czeczil:
“Privatsphäre und Informationsfreiheit - Die Sicherung unserer
digitalen Grundrechte”

Datum: 12.3.2010, Beginn 18.30 Uhr
Ort: Metalab, Rathausstr. 6 (Souterrain), 1010 Wien

Inhalt:
Im Internet gehen Zensur und Überwachung Hand in Hand, weshalb
der Vortragende sich zuerst mit Gefahren für Anonymität und
Privatsphäre beim Surfen beschäftigen wird. Hierbei werden die
Probleme des Exhibitionismus á la Facebook und staatliche
Kontrollmaßnahmen der Internetverbindungen sowie
Zugangserschwernisse mittels DNS-Sperren genauso angesprochen
wie die hierzu unterstützende sog. Vorratsdatenspeicherung
(verdachtlose Verbindungsdatenaufzeichnung).
Hernach werden Methoden aufgeführt, welche helfen können, einem
Zensurwahn zu begegnen als auch Privatheit zu erhalten oder wieder
zurück zugewinnen — insbes. Proxy- und Verschlüsselungstechniken.

Siehe bitte auch:
http://www.freiheit-statt-angst.org/375/vortrag-welttag-gegen-internetzensur-2010

Freiheit statt Angst, Österreich
info@freiheit-statt-angst.org
http://www.freiheit-statt-angst.org
Postfach 139
1013 Wien

[via metalab]

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Mehr Videokameras für Wiens Gemeindebauten

January 2nd, 2010 by nine

futurezone.orf.at schreibt am 29.12.2009:

Mehr Videokameras für Wiens Gemeindebauten
Kategorie: ÜBERWACHUNG
29.12.2009|Erstellt um 14:18 Uhr

Die Datenschutzkommission (DSK) hat der Ausweitung der Videoüberwachung in den städtischen Wohnhausanlagen zugestimmt. Der Antrag auf mobile Überwachung wurde jedoch abgelehnt.

Link: http://futurezone.orf.at/stories/1635295/

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Leyen-Rhetorik

January 1st, 2010 by nine

Die ehemalige Familienministerin Ursula von der Leyen machte Wahlkampf mit dem Zugangserschwerungsgesetz, das sie als groen Erfolg ihrer Politik verbucht, obwohl es (zum Glück) immer noch nicht in Kraft getreten ist. In ihren Auftritten bedient sie sich vor allem einer Reihe von Scheinargumenten (Ablenkungsmanver, persnliche Angri e auf die Gegner, Themenvermischung usw.) und verschiedener anderer rhetorischer Mittel (z. B. Hyperbeln, Klimax), um ihr Publikum auf ihre Seite zu ziehen.

Link: http://events.ccc.de/congress/2009/Fahrplan/events/3481.en.html

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the Surveillance Camera Players

December 27th, 2009 by nine

The Surveillance Camera Players

Link: http://www.notbored.org/the-scp.html

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AT: Datenschutznovelle mit Sicherheitslücken

December 17th, 2009 by nine

futurezone.orf.at schreibt am 17.12.2009 über Details der aktuellen Datenschutznovelle:

Datenschutznovelle mit Sicherheitslücken
Kategorie: PRIVACY
17.12.2009|Erstellt um 06:00 Uhr

Die letzte Woche vom Nationalrat beschlossene Datenschutznovelle bringt neue Regeln für die Videoüberwachung und führt erstmals eine - wenn auch zahme - Meldepflicht bei Datenmissbrauch ein. Obwohl auch Kritiker das Gesetz als “Schritt in die richtige Richtung” bezeichnen, vermissen sie Datenschutzbestimmungen für das Internet.

Zwei Jahre war über die Datenschutznovelle verhandelt worden, am vergangenen Freitag wurde sie in etwas abgespeckter Form mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP im Nationalrat verabschiedet, am Freitag geht sie durch den Bundesrat.

Eigentlich sollte die Novelle unter anderem das Grundrecht auf Datenschutz und die einheitliche Zuständigkeit des Bundes für Gesetzgebung und Vollziehung in diesem Bereich regeln. Da diese Punkte eine Verfassungsänderung notwendig machten und die Opposition ihre Stimmen für die dafür erforderliche Zweidrittelmehrheit wegen des Disputs über den Spitzeluntersuchungsausschuss verweigert hatte, wurden diese Punkte in einem kurzfristigen Abänderungsantrag vor der Abstimmung herausgenommen. Übrig blieben nun unter anderem erstmals klare Regeln für die Videoüberwachung.
Videoüberwachung muss genehmigt werden

Die Novelle legt fest, dass grundsätzlich jede private Videoüberwachung bei der Datenschutzkommission (DSK) zur Kontrolle vorab angemeldet, geprüft und protokolliert werden muss.

Es gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Rechtmäßiger Zweck einer Überwachung sowie der Auswertung und Übermittlung der dabei ermittelten Daten sollen laut Gesetz der Schutz eines überwachten Objekts beziehungsweise einer überwachten Person oder die Erfüllung rechtlicher Sorgfaltspflichten sein. Der “höchstpersönliche Lebensbereich” darf nicht gefilmt werden.

Videoüberwachte Orte und Objekte müssen entsprechend gekennzeichnet sein, außer die Überwachung findet “im Rahmen der Vollziehung hoheitlicher Aufgaben” statt. Von der Anmeldung ausgenommen sind Echtzeitüberwachungen und wenn die “Speicherung (Aufzeichnung) nur auf einem analogen Speichermedium erfolgt”, also etwa einer VHS-Kassette.

Die Überwachung muss außerdem nicht vorab von der DSK kontrolliert werden, wenn der Antragsteller in der Meldung zusagt, die “Videoüberwachungsdaten zu verschlüsseln und unter Hinterlegung des einzigen Schlüssels bei der Datenschutzkommission sicherzustellen, dass eine Auswertung der Videoaufzeichnungen nur im begründeten Anlassfall durch eine bestimmte Stelle stattfindet”.
72 Stunden Speicherdauer für Aufnahmen

Die Bilder dürfen - so sie nicht als Beweismittel für den Auftraggeber oder Sicherheitsbehörden benötigt werden - 72 Stunden gespeichert und “nicht automationsunterstützt mit anderen Bilddaten abgeglichen und nicht nach sensiblen Daten als Auswahlkriterium” durchsucht werden. Zutrittskontrollen auf Basis von Bildvergleichen könnten somit rechtswidrig sein.

Auf Verlangen können Betroffene, also Personen, die von einer Videoüberwachung erfasst wurden, unter genauer Angabe von Zeit und Ort eine Kopie der Aufnahme “in einem üblichen technischen Format”, das nicht näher spezifiziert wird, verlangen. Bei Echtzeitüberwachung ist das aufgrund der technischen Gegebenheiten naturgemäß nicht möglich.

Ausdrücklich verboten ist auch die Videoüberwachung zum Zweck der Mitarbeiterkontrolle an Arbeitsstätten. Die Installation einer Videokamera am Empfang aus Sicherheitsgründen ist natürlich weiterhin möglich.
Mehr Möglichkeiten für Datenschutzkommission

Neben der Festlegung der Kriterien für die Videoüberwachung wurden weiters die Rechte und Möglichkeiten der Datenschutzkommission (DSK) bei der Durchsetzung des Datenschutzes etwas gestärkt, allerdings ist sie immer noch nicht vollständig unabhängig, wie auch immer wieder von EU-Seite gefordert wird. Die DSK sei durch ihre Unterbesetzung aber ohnedies “richtig ausgehungert”, meint Rainer Knyrim, Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Datenschutz, gegenüber ORF.at, und schaffe es bereits jetzt nicht mehr, Stichproben zu machen und somit ihrer Arbeit nachzugehen.

Die ARGE Daten kritisiert an der aktuellen Novelle unter anderem, dass nicht jede Form von personenbezogener Bildaufzeichnung geregelt wurde, und Paragraf 24 Abs 2a nur eine Meldepflicht bei Schaden, nicht aber bei einer grundsätzlichen Rechtsverletzung vorsieht.

“Revolutionäre” Informationspflicht bei Missbrauch

Er sieht in der aktuellen Novelle grundsätzlich einen guten Schritt in die richtige Richtung, auch wenn er eigentlich zu klein sei. Als “revolutionär” bezeichnet Knyrim dafür Paragraf 24 Abs 2a, der eine Informationspflicht im Falle von Datenmissbrauch vorsieht: “Wird dem Auftraggeber bekannt, dass Daten aus einer seiner Datenanwendungen systematisch und schwerwiegend unrechtmäßig verwendet wurden und den Betroffenen Schaden droht, hat er darüber unverzüglich die Betroffenen in geeigneter Form zu informieren. Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn die Information angesichts der Drohung eines nur geringfügigen Schadens der Betroffenen einerseits oder der Kosten der Information aller Betroffenen andererseits einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.”

Obwohl Österreich damit nach Deutschland Vorreiter in Sachen Auskunftspflicht sei, könne man diesen Abschnitt durchaus als Gummiparagrafen bezeichnen, da er “viele dehnbare Begriffe” beinhalte, die nicht glücklich gewählt seien, wie Knyrim meint. So lässt etwa “geringfügiger Schaden” genügend Interpretationspielraum offen, außerdem gebe es keine Verpflichtung, einen Datenmissbrauch bei der DSK zu melden. Knyrim bemängelt zudem, dass der Arbeitnehmerdatenschutz und der Datenschutz im Internet von der Novelle vollkommen ausgeklammert wurden.
Weitere Novellen stehen an

Johann Maier (SPÖ), Vorsitzender des Datenschutzrates, gab gegenüber ORF.at zu, dass Paragraf 24 Absatz 2a verbesserungswürdig sei, vom Verhandlungspartner ÖVP sei aber nicht mehr rauszuholen gewesen. “Ich bin froh, dass wir sie so durchgebracht haben”, so Maier. Über den Arbeitnehmerdatenschutz soll kommendes Jahr erneut diskutiert werden, zudem hofft Maier, dass die Opposition ihre Blockade aufgebe und die Verfassungsbestimmungen 2010 beschlossen werden können.

Angesprochen auf die fehlenden Datenschutzregeln für das Internet meinte Maier, diese könnten im DSG nicht geregelt werden, da diese vom kürzlich auf EU-Ebene beschlossenen Telekompaket abgedeckt werden. Bei dessen Umsetzung müsse nun überhaupt zuerst die Frage geklärt werden, ob sie im DSG oder im Telekomgesetz (TKG) zu regeln sind.

Außerdem stünden unter anderem noch die Umsetzung des Lissabon-Vertrags und des Stockholm-Programms an, die ebenfalls jeweils Änderungen für den EU-weit geltenden Datenschutz mit sich bringen. Und dann sei noch die Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der in Deutschland bereits in Kraft getretenen Vorratsdatenspeicherung abzuwarten. “Es wird aufgrund der vielen EU-Entwicklungen noch weitere Novellen geben”, sagte Maier.
“Wenigstens gibt es Rechtssicherheit”

Hans-Jürgen Pollirer, Obmann der Bundessparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), findet es schade, dass es eine einheitliche Kompetenzenregelung in Sachen Datenschutz zwischen Bund und Länder nicht in die Novelle geschafft hat. Die Regelung der Videoüberwachung in der jetzigen Form sei aber in Ordnung: “Wenigstens gibt es Rechtssicherheit.” 72 Stunden seien der WKÖ zwar zu wenig, “aber damit können wir leben”. Ein Problem sieht er, wie auch Knyrim, allerdings im nun verbotenen automatisierten Bildabgleich: “Damit müssten die Zutrittskontrollen an Flughäfen eigentlich abgeschaltet werden”, so Pollirer.

(futurezone/Nadja Igler)

Link: http://futurezone.orf.at/stories/1634155/

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Privacy By-Products

December 16th, 2009 by nine

Seda Gürses und/and Thibaut d’Alton

Samstag, 19.12.2009
Theorie-Brunch
13.00 - 17.00 Uhr

Never has privacy been so productive, so profitable, and so entertaining. Other than it being a genuine concern for many individuals and communities, privacy has also become a productive field in itself. By now, our digital every day life is full of privacy by-products: privacy policies, privacy settings, privacy language, privacy reports, privacy rankings, privacy films, privacy tools, privacy legislation, privacy conferences, privacy festivals, etc. These products are brought to life most often by so called “experts”: privacy researchers, privacy lawyers, privacy commissions, privacy activists, and sometimes by others like privacy bloggers and everyday users. These persons and products mediate our experience of digital privacy and are there to respond in one way or another to our privacy concerns. During my presentation, I would like to take some time to share my personal archive of privacy by-products in the domain of social networks and take these as a starting point for a discussion on how to engage in the privacy machinery.

Seda Gürses, computer scientist, specialized in security questions

Monsieur d’Alton, born in 1984 in Paris has always considered computers as tools. After studying geology, he went for animation. he’s currently living in berlin.

Link: http://esc.mur.at/privacy_by-products2009.html

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Big Brother Stipendium 2010

December 11th, 2009 by nine
q/depesche 2009-12-11T10:33:19

Big Brother Stipendium 2010

Wer sich aufregt, möge sich regen: Bewerben bis 10. Jänner 2010!

Seit Jahren versuchen die Organisatoren der Big Brother Awards Menschen zu
motivieren sich für Datenschutz und Menschenrechte aktiv einzusetzen.

Zur Stärkung der Zivilgesellschaft im Bereich Datenschutz und
Menschenrechte vergibt die UBIT ein “Big Brother Stipendium” von 12 x 400
Euro. Bewerben können sich junge WienerInnen, die sich nebenberuflich in
Projekten und Aktivitäten für Datenschutz und Bürgerrechte engagieren.

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Dieses Stipendium wird für Projekte oder Aktivitäten vergeben, die unter
anderem folgendes umfassen können:

* aufbereiten von Grundlagen und Basiswissen
* verfassen von Positionspapieren und Stellungnahmen
* gestalten von Illustrationen und Graphiken
* vorbereiten von Aktionen und Veranstaltungen
* organisieren öffentlichkeitswirksamer Kampagnen
* entwickeln relevanter Applikationen und Tools

Folgende Kriterien sollten eingehalten werden:

* Vorschlag einer Projektidee
* Umsetzung im Jahr 2010
* in einer NPO (Non Profit Organisation)
* Abschlussbericht im Rahmen eines q/Talks
* Einreichung bis 10. Jänner 2010
* formlos (max. 2 Seiten)
* stipendium@bigbrotherawards.at

* Geburtsdatum nach dem 1. Jänner 1975
* Hauptwohnsitz in Wien
* nachweisbare aktive Tätigkeit für Bürgerrechte und/oder Datenschutz
* nebenberuflich bzw. neben der Ausbildung

Die/der StipendiatIn wird aus den bis zum 10. Jänner 2010 eingelangten
Bewerbungen von einer aus Mitgliedern von UBIT Wien und quintessenz
bestehenden Jury ausgewählt und im Rahmen des q/Talks vom 26. Jänner 2010
präsentiert.

Das Stipendium wird von der UBIT Wien (Fachgruppe Unternehmensberatung und
Informationtechnologie in der Wirtschaftskammer Wien) in Form einer
monatlichen Überweisung von Eur 400,- für die Dauer von 12 Monaten (in
Summe EUR 4.800,-) auf das Konto des/der StipendiatIn ausbezahlt.

Bewerbungen sind bis zum 10. Jänner 2010 formlos (max. 2 Seiten) unter
Angabe der relevanten Daten zum Projekt per Mail an die Adresse
mailto:stipendium@bigbrotherawards.at zu richten.

Die Jury wird vertreten durch:

* Friedrich Kofler, UBIT Wien (WK Wien) http://wien.ubit.at/
* Martin Prager, UBIT Wien (WK Wien) http://wien.ubit.at/
* Georg Markus Kainz, Obmann q/uintessenz, http://www.quintessenz.at

[via q/depesche]

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